gepostet am Freitag den 14. Juni 2019 um 18h08.

Quick Tipp #4 - Noindex und DSGVO

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Quick Tipps für Geeks 4

Willkommen zur 4. Ausgabe von Quick Tipps. Diesmal wird es etwas bürokratischer, aber nur etwas... In diesem Beitrag zeige ich euch mit welcher einfachen technischen Massnahme ihr Schutzvorkehrungen gegen Abmahnsoftware im Netz (in Bezug auf DSGVO und Co) treffen könnt .

Netzpolitik

DSGVO – Noindex gegen automatisierte Abmahnungen

Die neue Datenschutzrichtlinie der EU hat Abmahnungen zu einem lukrativen Geschäft gemacht. Immer häufiger wird dabei automatisierte Software eingesetzt, die das Netz nach Seiten mit fehlerhaften Datenschutzrichtlinien absucht. Klarerweise sollte jeder Webseitenbetreiber, Blogger usw. zunächst einmal dafür Sorge tragen Fehler in der Datenschutzerklärung auf seiner Seite tunlichst zu vermeiden. Das alleine bedeutet jedoch keine 100% Rechtssicherheit, zumal die DSGVO noch relativ jung ist und in der Praxis hier noch sehr viel Unklarheit herrscht.

Zusätzlichen Schutz bietet die Möglichkeit, Suchmaschinen wie Google, Bing, Duckduckgo anzuweisen die eigenen Datenschutz Richtlinien nicht zu indizieren (selbiges gilt übrigens auch für das Impressum ), so dass sie in Suchergebnissen nicht auftauchen, wodurch die Wahrscheinlichkeit sinkt dass Abmahnanwälte Einsicht darin erhalten.

Hierzu geht man folgendermassen vor:

Man platziert im der betreffenden HTML Seite den tag <meta name="robots" content="noindex, nofollow" > .

An dieser Stelle möchte ich betonen dass dieses technische Hilfsmittel keinen rechtlichen Schutz gegen Abmahnungen liefert. Es erschwert lediglich die Auffindbarkeit ihrer Datenschutzrichtlinien durch Abmahnsoftware. Ich bin kein Jurist bin und dieser Artikel stellt auch keine Rechtsberatung dar.

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